Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

Ihr Jahresabschluss nach Handelsrecht dient grundsätzlich der Information externer Stakeholder, wie z. B. Banken, Lieferanten und Kunden, um die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu beurteilen. Die vorgegebene Rechtsform und die Größe Ihres Unternehmens bestimmt den Umfang Ihres Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang).

Besonders Banken benötigen aussagefähige Unterlagen für Kreditentscheidungen. Außerdem übernehmen wir notwendige Veröffentlichungen bei den entsprechenden Institutionen.
Wir erstellen diese Unterlagen für Sie zeit- und qualitätsgerecht.

Was bieten wir noch?

  • Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilung, mit Plausibilitätsbeurteilung, mit umfassenden Beurteilungen je nach Anforderung der Kreditgeber
  • Elektronische Übertragung der Steuerbilanzen an das Finanzamt
  • Übernahme der Offenlegungspflichten (elektronischer Bundesanzeiger)
  • sonstige Abschlüsse (z. B. Eröffnungs- oder Zwischenbilanz)
  • Teilnahme an Gesellschafterversammlungen